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Ausweisung von Photovoltaik - Freiflächen

Kriterien zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller)

Mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetztes 2021 (EEG), der Novelle zum Niedersächsischen Klimagesetz 2022 (NKlimaG) sowie dem neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) des Landes Niedersachsen 2022 wurden sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Ausbauziele für Photovoltaikanlagen benannt.

Das Niedersächsische Klimagesetz (NKlimaG) hat sich zum Ziel gesetzt, dass in Niedersachsen bis zum Jahr 2033 0,47 % der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung solarer Strahlenenergie zur Erzeugung von Strom durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen der Gemeinden ausgewiesen werden.

Zur Vorbereitung entsprechender Bauleitplanverfahren hat die Gemeinde Winsen (Aller) einen entsprechenden Kriterienkataloges zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet. Der Kriterienkatalog wurde am 26.01.2023 vom Rat der Gemeinde Winsen (Aller) beschlossen.

Auf Grundlage des beschlossenen Kriterienkataloges hat die Gemeinde Winsen (Aller) eine Potenzialanalyse bei der Arbeitsgruppe Land & Wasser (alw), Prof. Dr. Thomas Kaiser aus Beedenbostel in Auftrag gegeben. Die erstelle Flächenpotenzialanalyse nebst Ergebniskarte finden Sie auf dieser Seite.

  • KriterienkatalogKriterien zur Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemeinde Winsen (Aller) 796 KB
  • FlächenpotenzialanalyseFlächenpotenzialanalyse für Freiflächen- Photovoltaik-Anlagen in der Gemeinde Winsen (Aller) 188 KB
  • ErgebniskarteErgebniskarte zur Flächenpotenzialanalyse 27 MB